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Nationaler Standard für vorgefertigte Umspannwerke

(1) Nennspannung: für Hochspannungs-Schaltanlagen und Steueranlagen gemäß GB/T 11022. Für Niederspannungs-Schaltanlagen und Steueranlagen gemäß GB/T 14048.1 und GB 7251.1.

(2) Bemessungsisolationspegel: für Hochspannungsschaltgeräte und Steuergeräte gemäß GB/T 11022; für Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte, gemäß GB/T 14048.1 und GB 7251.1. Die minimale Bemessungsstoßspannungsfestigkeit von Niederspannungs-Schaltanlagen und Steuergeräten muss mindestens dem angegebenen Wert der Überspannung der Klasse IV in Tabelle 1 von GB/T 16935 entsprechen.1-1997.

(3) Nennfrequenz und Anzahl der Phasen: gemäß GB/T 11022, GB/T 14048.1 und GB 7251.1.

(4) Nennstrom und Temperaturanstieg: Der Nennstrom entspricht GB/T 11022 und GB 7251.1. Der Temperaturanstieg von Hochspannungsschaltanlagen und Steuerschaltanlagen entspricht GB/T 11022 und der Temperaturanstieg von Niederspannungsschaltanlagen und -steueranlagen entspricht GB 7251.1.

(5) Bemessungskurzzeitstromfestigkeit: für Hochspannungsschaltanlagen und Steuerschaltanlagen gemäß GB/T 11022; für Niederspannungsschaltgeräte und Steuerschaltgeräte, gemäß GB 7251.1; für Transformatoren, gemäß IEC 76-5 und GB 6450.

(6) Nennkurzschlussdauer: für Hochspannungsschaltgeräte und Steuergeräte gemäß GB/T 11022; für Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte, gemäß GB 7251.1.

(7) Nennversorgungsspannung des Betätigungsmechanismus und des Hilfsstromkreises: für Hochspannungsschaltgeräte und Steuerschaltgeräte gemäß GB/T 11022; für Niederspannungs-Schaltgeräte, nach GB 7251.1.

(8) Nennfrequenz des Betriebsmechanismus und des Hilfsstromkreises: für Hochspannungsschaltgeräte und Steuergeräte gemäß GB/T 11022; für Niederspannungs-Schaltgeräte, nach GB 7251.1.

(9) Nennleistung der vorgefertigten Umspannstation: Die Nennleistung der vorgefertigten Umspannstation ist der maximale Nennwert des Transformators, der bei der Planung der Umspannstation festgelegt wurde.

(10) Erdung: Zusätzlich zu GB/T11022 sollte es auch die folgenden Anforderungen erfüllen. Ein Erdungsleiter muss bereitgestellt werden, der jedes Element der vorgefertigten Umspannstation verbindet. Die Stromdichte des Erdungsleiters, z. B. Kupferleiter, sollte 200 A/mm2 nicht überschreiten, wenn die Bemessungskurzschlussdauer 1 s beträgt, und sollte 125 A/mm2 nicht überschreiten, wenn die Bemessungskurzschlussdauer 3 s beträgt; aber seine Querschnittsfläche sollte nicht kleiner als 30 mm2 sein. Seine Enden sollten geeignete Klemmen für den Anschluss an das Erdungssystem der Installation haben.

(11) Hilfsausrüstung: Für Niederspannungsgeräte (wie Beleuchtung, Hilfsstromversorgung usw.) in vorgefertigten Umspannwerken, falls zutreffend, gemäß GB/T 14821.1 oder GB7251.1 Schutzklasse: Personen daran hindern, gefährliche Teile zu berühren und das Eindringen von Fremdkörpern verhindern und ein Eintauchschutz des Geräts gegen Feuchtigkeit erforderlich ist.

(12) Hauptverdrahtungsdesign und Auswahl der Primärausrüstung Das Schutzniveau des vorgefertigten Umspannwerkgehäuses sollte nicht niedriger sein als IP23D in GB4208. Die höhere Schutzstufe kann gemäß GB4208 angegeben werden.

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